Kleingartenverein Heiligenstadt, Hintergärtengasse, 1190 Wien
Aktuelle Meldungen
Aktuelles
für das Gartenjahr
Jahresversammlung

am Samstag den 11.05.2024 im Vereinshaus:
Vielen Dank für eure zahlreiche Teilnahme! Freuen uns auf ein gemeinsames, schönes und friedliches Gartenjahr 2024.

Projektgruppe „Zukunft“

So wie in unserer Generalversammlung besprochen, freuen wir uns auf eure/Ihre Vorschläge. Wer gerne bei der Projektgruppe „Zukunft“ dabei sein möchte, meldet sich bitte bei unserem Obmann Wolfgang Puchleitner (wolfgang.puchleitner@hotmail.com)

Müllplatz

Ruhezeit: Montag bis Freitag von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Letzte Leerung wird am Donnerstag, den 14.11.2024 sein.

Wasser

Unsere Wasserzufuhr wird wieder am Sonntag, den 10.11.2024 um 14.00 Uhr abgedreht.

Sprechstunden

Werden individuell abgehalten. Bitte wenden sie sich im Bedarfsfall direkt an den Obmann Herrn Wolfgang Puchleitner, Tel. 0664 80055501

Mitglieds- und Vorteilscard des Zentralverbandes

Ab sofort bekommen sie mit dieser Mitgliedskarte im Blumengeschäft Verena, Nußdorfer Markt 1, 1190 Wien einen Rabatt von 10%.

Sommerfest – Frühschoppen – Info-Umtrunk

Sind geplant, jedoch noch nicht terminisiert.

Hinweis – Winter

Die Kleingartenwege werden bei Schneelage und Glatteis nicht gesäubert bzw. gestreut.
Bei schlechter Wetterlage erfolgt somit die Benützung der Wege im KGV Heiligenstadt auf eigene Gefahr.

Bautätigkeit

In den Ruhezeiten, Mo-Fr 12-14 Uhr, und zum Wochenende, Sa ab 12, So ganztags, ist jeder Lärm zu vermeiden. In Ausnahmefällen (Fremdfirma oder konzessionierter Handwerksbetrieb) kann von der Vereinsleitung auch in der Ruhezeit eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Wird aber für die Bautätigkeit keine Firma verwendet, so muss die Ruhezeit unbedingt eingehalten werden.

Begründung: Man kann von keinem Mitglied erwarten, dass er Handwerker in z.B. der Mittagspause zwei Stunden bezahlt, und diese dürfen nicht arbeiten. Firmen, die Samstagnachmittag ihre Bautätigkeit durchführen wollen, sind von vornherein nicht zu beauftragen.
Am Wochenende, Samstag ab 12 Uhr, und am Sonntag sollte jede Lärmbelästigung vermieden werden.

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